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Texte, Musik, Filme u.a. z.B. über das Internet sehr kostengünstig reproduzierbare "geistige Güter" als öffentliche Güter

Unter einem "öffentlichen Gut" versteht man wirtschaftstheoretisch ein Gut, von dessen Konsum ein Ausschluss von Personen (technisch oder weil zu teuer) nicht möglich oder nicht wünschenswert (z.B. im Falle einer medizinischen Mindestversorgung) ist und dessen Konsum nicht rivalisierend ist (d.h. der Konsum eines Konsumenten schränkt den Konsum eines anderen nicht ein). Diese Kriterien scheinen auf Texte, Musik, Filme, Software, u.a. in Zeiten des Internet, dortigen Tauschprogrammen, etc. vollends zuzutreffen (denn aufgrund der praktischen und fast kostenlosen Tausch- und Reproduktionsmöglichkeiten scheint es wünschenswert bzw. kaum möglich, Personen von deren Konsum auszuschließen). Das Problem öffentlicher Güter (aus ökonomischer Sicht): deren Erstellung ist aufgrund von Freifahrerverhalten (auch Trittbrettfahrerverhalten) schwierig, d.h. da Personen diese Güter (aufgrund genannter Nicht-Ausschließbarkeit) konsumieren können, ohne selber einen Beitrag zu deren Erstellung zu leisten (also gratis), werden sie "rationalerweise" keinen Beitrag leisten und das Gut wird in der Folge nicht (leicht, ausreichend, suboptimal ...) erstellt. Die typische Lösung für dieses Problem aus ökonomischer Sicht: da der Markt ein öffentliches Gut nicht (leicht...) erstellen kann, muss der Staat eingreifen. Z.B. in der Form, dass er seine Bürger zwingt, einen Beitrag zu leisten (z.B. über Steuern). Über die Zwangsbeiträge kann das öffentliche Gut (als welches aufgrund der wahrscheinlich davon ausgehenden positiven externen Effekte auch Bildung gesehen werden kann) erstellt werden (durch den Staat selbst, durch Subventionierung privater Produzenten, ...). Da stellt sich die Frage, wieso dieses Prinzip nicht auch für angesprochene Güter (Texte, Musik, Filme, ...) angewandt wird. Eine Antwort wäre, dass die "erstbeste (First-Best-)Lösung" der Bereitsstellung durch den Markt (aus ökonomischer Sicht) grundsätzlich als besser angesehen wird als die "zweitbeste (Second-Best-)Lösung" der Bereitstellung durch den Staat (weil staatliche Produktion ist ineffizient, die Konsumentensouveränität wird durch den Markt besser gewährleistet, etc.). Doch einerseits stellt sich die Frage, ob die (versuchte, annähernde) Realisierung der "erstbesten Lösung" im Falle angesprochener "geistiger" Güter (kostengünstig genug) möglich ist, und andererseits, ob aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten (v.a. des Mediums Internet) eine "zweitbeste Lösung" nicht auch effizient bzw. eben effizienter als die "erstbeste Lösung" sein könnte. So könnte der Staat mittels der eingehobenen Steuern (die wahrscheinlich nicht einmal sehr hoch ausfallen müssten und fairerweise auch flexibel gestaltet werden könnten: z.B. könnte deren Höhe in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden "Tausch-" oder "Reproduktionsmitteln" variieren, z.B. indem Internetzugänge - u.U. auch abhängig von der Downloadkapazität - besteuert werden und dies effizienterweise direkt beim Anbieter). Die Steuereinnahmen könnten sodann je nach Konsumpräferenzen bzw. Nachfrage (d.h. z.B. je nachdem, wieviele Lieder von einem Künstler aus dem Internet heruntergeladen werden) und zusätzlich auch nach gewissen politischen Kriterien (z.B. Nachwuchsfördernung) auf die Anbieter geistiger Produkte aufgeteilt werden. Ähnlich geschieht es ja bereits in Bars, welche einen gewissen Betrag für die gespielte Musik abliefern müssen. Nur könnte die Verteilung dieser "Zwangsbeiträge" durch das Internet bzw. dessen Nutzung für Tausch- und Reproduktionsvorgänge möglicherweise effizienter (als "offline") gestaltet werden. So würde z.B. ein staatlich autorisiertes Medium zum Herunterladen von Musik aus Gründen der Fairness (von Einsicht) auf Seiten der Konsumenten (die ohnehin bereits für dessen Nutzung bezahlt haben und dadurch nur die Verteilung zugunsten ihrer "Idole" fördern können) und auch aufgrund von realisierbaren Qualitätsvorteilen sicherlich ausreichend genutzt werden. Sicherlich würde die Erhebung, Festlegung der Höhe und vor allem Verteilung der Zwangsbeiträge nicht problemlos verlaufen, doch eine Überlegung sind sie meiner Meinung nach allemal wert. Und in jedem Fall bliebe den Produzenten geistiger Produkte zusätzlich noch die - finanziell sicherlich nicht unbedeutende (wenn nicht ohnehin für ein wohlhabendes Dasein ausreichende!) - Möglichkeit, ihre Produkte zusätzlich auch im Markt auf Wegen, bei denen ein Ausschluss möglich ist und die für die Konsumenten aber auch trotz der kostenlosen (bzw. steuerfinanzierten) Alternativen reizvoll sind (man denke an schön gestaltete DVDs oder CDs, schöne und - möglicherweise günstiger als zu Hause - gedruckte Bücher, Kinovorführungen von Filmen, etc.) - zu verbreiten. Des weiteren könnte man Anbietern geistiger Produkte die Wahl lassen, am staatlichen Programm teilzunehmen oder nicht. Sollten sie nicht teilnehmen, wäre ein Missbrauch aufgrund der kostenlosen Alternativen unwahrscheinlicher als ohne das staatliche Programm bzw. ihr Produkt wäre bei dieser Entscheidung wohl gut genug und die Konsumausschlussmöglichkeiten vorhanden, um sich trotz des alternativen staatlichen Programms zu verkaufen. So wären auch die Nutzer des geistigen Privateigentums zufriedengestellt bzw. versorgt.

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