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Was EU-Parlamentarier verdienen

Auszug: „Nach der bevorstehenden Wahl tritt das neue Abgeordneten-Statut in Kraft. Neben den Reisekosten werden alle Abgeordneten dann ein einheitliches Grundgehalt von knapp 7.500 Euro zwölf Mal jährlich beziehen, das auf EU-Ebene versteuert wird. Die EU-Steuern sind aber recht niedrig, netto bleiben daher etwa 6.000 Euro. […“> Ruhegenuss ab dem 64. Lebensjahr in Höhe von maximal 70 Prozent des Aktivbezuges. […“> Bleiben schließlich noch zu erwähnen eine Krankenversicherung auch für die Familie, ein Übergangsgeld in Höhe des bisherigen Gehalts für die Zeit nach dem Dasein als Europarlamentarier, Hinterbliebenenversorgung und – last not least – ein eigener Fahrtendienst des Parlaments.“ (Radio Österreich 1[/url:2sq9ku38″> am 23.5.2009)

Solch positive Konditionen könnten natürlich die Objektivität der Parlamentarier gegenüber der EU einschränken.

Es sei an dieser Stelle aber auch nochmals daran erinnert, dass Qualität Ihren Preis hat. Oder anders gesagt: „Wer Bananen füttert, darf sich nicht wundern, wenn er nur Affen um sich hat.“

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