Wissenschaftliches Erklären - Definition

"Erklären im weitesten Sinne bedeutet, dass Gründe für das Auftreten von Phänomenen genannt werden."

"Ein empirisches Phänomen (Explanandum) gilt danach als 'erklärt', wenn es durch Anwendung einer Gesetzeshypothese aus einer ebenfalls empirisch festgestellten Ausgangssituation (Antecedensbedingung) logisch abgeleitet werden kann (vgl. Carnap 1959, Stegmüller 1974). Gesetzeshypothesen und Antecedensbedingungen bilden zusammen die erklärenden Sätze (Explanans)."

"In sich widerspruchsfreie Systeme von Aussagen, die den Anspruch erheben, nicht nur für den Einzelfall zu gelten, werden als Modelle oder Theorien bezeichnet."

Modelle = vereinfachte Abbilder der Realität

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