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Offenlegung nach §25 Mediengesetz (wird zwar nicht von uns gefordert, aber wir wollen ja gscheid sein): Diese Internetpräsenz ist die Projektions- und Organisationsfläche der Denker und steht zu 100% im Eigentum der Denker. Unternehmensziel der Internetpräsenz der Denker ist die Anerkennung und möglichst große Autonomie  (bzw. Integration) von Andersartigkeit. (Ist aber natürlich nicht das Haupt- oder einzige Ziel, sondern sollte nur ein Beispiel für eine mögliche Offenlegung sein. Mehr über diese Internetpräsenz erfahren Sie im Inhaltsverzeichnis beim Punkt Über)

Ansonsten sind wir gegen eine Zwangsveröffentlichung persönlicher Daten, es sei denn, es geschieht aus gemeinnützigen Gründen wie z.B. dem Konsumentenschutz (wobei aber auch meist eine unpersönliche Firmenanschrift vorhanden sein wird, die hierfür verwendet werden kann bzw. wobei auch hier bei betrügerischen Webseiten nicht garantiert werden kann, dass diese Daten stimmen). Skandalös im Sinne des Datenschutzes finden wir z.B. die öffentliche Zugänglichkeit ("für jeden Deppen") der Daten von Domaininhabern, welche ohne vorherige Information und Zustimmung veröffentlicht werden (in diesem Fall legten wir sogar einmal Beschwerde bei der Datenschutzkommission ein, welche aber natürlich keinen ausreichenden Anreiz/Druck zum Handeln verspürte). Da Behörden sich - v.a. bei kriminellen Handlungen - ohnehin andersartig Zugriff zu den Daten verschaffen können - z.B. über den Webhoster -, sollte für alle anderen Zwecke die Angabe einer anonymen Kontaktiermöglichkeit, wie z.B. eine eMail-Adresse, - und das freiwillig! -, reichen. Wenn die negative Seite von bevormundenden Gesetzen klar zu überwiegen scheint (z.B. wenn diese nur der Einschüchterung zu dienen scheinen, wenn durch diese extrinsische Motivation zuviel intrinsische zerstört wird [siehe hierzu psychologische Erkenntnisse], wenn deren Missbrauch durch die Mächtigen droht - man denke an die zahlreichen unschuldig Hingerichteten in den USA oder allgemein an übertriebene Strafen -, o.ä.), dann erscheint es selbst in einer repräsentativen Demokratie (in welcher Bevormundung innerhalb gewisser Grenzen als "effektiver" angesehen wird und eigentlich akzeptiert werden muss) angebracht (wenn auch "illegal"), v.a. wenn sich auch die "Repräsentanten" nicht an ihre Grenzen halten (ohne für eine Aug-um-Aug-Taktik plädieren zu wollen), dem Beispiel Thoreaus Folge zu leisten (z.B. um ein Zeichen gegen zuviel Machtkonzentration zu setzen). Natürlich ist es für einen Staat nicht leistbar, jede(n) einfach Gesetze brechen zu lassen, wenn sie/er will (und für jemanden, der nicht für Anarchie ist, auch nicht wünschbar). Aber manchmal ist vielleicht eine gewisse Erschütterung nötig, um verkrustete Strukturen zum Abbröckeln zu bringen. Und: "Wahnsinn bei Großen darf nicht ohne Wache gehen." (Shakespeare in: Hamlet, 3. Aufzug, 1. Szene). zurück